ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für produktionstechnische Dienstleistungen

muvimedia GmbH
Reuterstrasse 30
53115 Bonn

1. Geltungsbereich

1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma muvimedia GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, sofern der Vertragspartner Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Mit der Erteilung des Auftrages und des nicht erfolgten Widerspruchs erklärt der Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Als „Kunde“ sollen in diesen AGB ausdrücklich auch Auftraggeber von Dienstleistungen, wie z.B. Filmaufnahmen aller Art und deren Nachbearbeitung verstanden werden. Weiterhin soll als „Ware“ und „Vorbehaltsware“ ausdrücklich auch die Herstellung von Filmaufnahmen aller Art und deren Nachbearbeitung verstanden werden.

1.2 Stehen unsere AGB mit Bedingungen des Vertragspartners, Kunden oder sonstiger Dritter, die mit uns in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen unsere AGB vor, auch wenn wir denen des Kunden nicht widersprechen.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner/ Kunden.

1.4 Alle Erklärungen von muvimedia, wie z. B. die Abgabe von Angeboten, Annahme von Verträgen, Kündigungen, Änderungen von Verträgen, Terminzusagen bedürfen der Schriftform.

1.5 Einfache Informationen, Meldungen und Terminabsprachen, für die die Schriftform vereinbart ist, können auch per E-Mail erfolgen.

1.6 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch muvimedia.

2. Angebot, Legitimation, Bestellungsannahme und Rücktritt

2.1 Bis zur Annahme der Bestellung sind unsere Angebote freibleibend, der Zwischenverkauf ist vorbehalten.

2.2 Der Kunde übernimmt für die von ihm gelieferten Unterlagen und Materialien die volle Sach- und Rechtsgewähr und stellt

muvimedia von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde bringt durch die Auftragserteilung zu Ausdruck, dass er zu allen an muvimedia erteilten Aufträgen und Bestellungen befugt ist, dass insbesondere alle GEMA-Rechte gewahrt sind, und dass behördliche und gesetzliche Bestimmungen beachtet wurden. Insbesondere bei Anweisungen des Kunden oder einer seiner Erfüllungsgehilfen bei Dreharbeiten an einen Erfüllungsgehilfen der muvimedia, z. B. Kameraleute, hat der Kunde auf die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zu achten, die durch die Filmaufnahmen, und alle damit zusammen hängenden Handlungen, verletzt werden könnten.

2.3 Der Kunde hat eventuelle dritte Rechteinhaber von diesen AGB zu unterrichten und für deren schriftliches Einverständnis zu sorgen.

2.4 Enthält unsere Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag des Kunden, so gelten die Abweichungen durch den Kunden als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen wurde.

2.5 Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur nach den gesetzlichen Bestimmungen oder unserer vorherigen Zustimmung möglich. In diesem Falle werden die Kosten gemäß Punkt 6.11, sowie für den Verwaltungsaufwand berechnet.

3. Preise

3.1 Es gilt unsere aktuelle Preisliste in der Euro-Währung zuzüglich der z.Zt. gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht abweichende Preise schriftlich vereinbart wurden oder Bestandteil eines besonderen Vertrages sind.

3.2 Die Angebotspreise sind freibleibend und erfolgen vorbehaltlich der Disposition und Verfügbarkeit.

3.3 Verbrauchsmaterialien wie z. B. Videokassetten, Discs, Speichermedien, Batterien sowie Parkkosten, Zuschläge für Mehrarbeitsstunden, KFZ-Kilometer und Spesen sind, wenn nicht anders schriftlich formuliert, nicht in den Angebotspreisen enthalten.

4. Lieferfristen, Lieferung, Rückgabe und Versand

4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauensvoll zusammen zu arbeiten, und sich gegenseitig von Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen zu unterrichten. Erkennt der Kunde, dass seine eigenen Angaben oder Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder unvollständig sind, hat er dies und die erkennbaren Folgen unverzüglich an muvimedia mitzuteilen.

4.2 Beabsichtigt der Kunde, den vertraglich bestimmten Umfang oder die Art der von muvimedia zu erbringenden Leistungen abzuändern, so muss er dies schriftlich äußern. Sind diese beabsichtigten Änderungswünsche nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand durchzuführen, so kann muvimedia dies ablehnen. In diesem Fall ist der ursprüngliche Auftrag bindend. Falls die Änderungswünsche durch muvimedia durchgeführt werden, hat der Kunde die dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu tragen.

4.3 Fristen beginnen jeweils mit der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Aufklärung aller Auftragsbedingungen und technischen Einzelheiten sowie der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, Informationen, Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen und ggf. Genehmigungen aller Art. Nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen unterbrechen die Frist, sie beginnt erst mit der Einigung über die gewünschte Änderung neu zu laufen.

4.4 Liefer- und Leistungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Wird die Lieferung und/ oder Leistung durch Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch, wenn sie bei Lieferanten der muvimedia oder deren Unterlieferanten eintreten, unmöglich, so wird muvimedia von der Lieferverpflichtung frei. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

4.5 Der Versand von Geräten und sonstigen Waren (z. B. Videobändern, Discs, Speicherkarten, etc.) erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Erfüllungsort ist für beide Teile Köln.

4.6 Wird die Auslieferung durch schuldhaftes Verhalten des Kunden verzögert, so steht die Meldung der Versandbereitschaft im haftungsrechtlichen Sinne dem Versand gleich. Die Ware lagert dann auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

4.7 Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - auf Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen - auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder unser eigenes zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf den Besteller über.

5. Annahmeverpflichtung und Waren-rückgabe

5.1 Der Annahmeverzug des Kunden berechtigt uns, entweder die Annahme des gesamten oder eines Teiles des Auftrages zu verlangen oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

6. Zahlung

6.1 Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Ohne weitere Mahnung tritt nach 30 Tagen der Verzug ein. Skonti und andere Preisnachlässe werden ausschließlich individualvertraglich geregelt. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.

6.2 Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verfügen können.

6.3 Eine Rückbehaltung des Rechnungsbetrages oder eine Aufrechnung wegen erfolgter Mängelrüge oder einer streitigen Gegenforderung ist ausgeschlossen.

6.4 Bei längerer Leistungsdauer sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen sowie tägliche oder wöchentliche Abrechnung zu verlangen.

6.5 Bei einer Stornierung von 48 Stunden bis 24 Stunden vor dem Leistungsbeginn wird 50% der vereinbarten Zahlung fällig. Bei einer Stornierung ab 24 Stunden vor dem Leistungsbeginn wird der komplette Angebotspreis fällig.
EINE STORNIERUNG MUSS IMMER SCHRIFTLICH ERFOLGEN.

7. Eigentumsvorbehalt und Übertragung von Rechten

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten oder hergestellten Waren bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.

7.2. Bis zum vollständigen Zahlungsausgleich bleibt das Werk im Eigentum von muvimedia (Eigentumsvorbehalt). Eine Verwertung des von muvimedia hergestellten Werkes vor vollständigem Zahlungsausgleich ist dem Auftraggeber untersagt. Sollte der Auftraggeber das Werk dennoch verwerten, tritt er muvimedia bereits jetzt die ihm hierdurch entstehenden Forderungen bis zur Höhe des geschuldeten Betrages ab; muvimedia nimmt die Abtretung an.

8. Mängelrüge

8.1 Der Kunde hat Beanstandungen an Menge und Beschaffenheit unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware beim Kunden, bzw. Erbringung der Leistung schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Gibt der Kunde im Rahmen der Abnahme erkennbare nachteilige Abweichungen der vereinbarten Leistung oder des zu erstellenden Produktes von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit nicht zu Protokoll, so gelten die Lieferungen und Leistungen als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.

8.2 Bei Farben, Tönen, Bildgestaltungen und Bildfolgen ist deren Beurteilung subjektiv sehr unterschiedlich. Infolgedessen ist muvimedia für die Ausgestaltung dieser Kriterien nach eigenem Ermessen selbst zuständig, falls vom Kunden keine genau spezifizierten Anweisungen vorliegen.

8.3 Mängelgewährleistungsansprüche beschränken sich auf Nachbesserung oder Nachlieferung mangelfreier Ware bzw. Dienstleistung binnen angemessener Frist. Reklamierte Teile und Dienst-

Leistungen sind auf unsere Anforderung in entsprechender Form (z.B. Videobänder, Discs, Speichermedien) an uns zurücksenden. Der Leistungsort für Abhilfehandlungen ist Köln. Leisten wir auf Wunsch des Kunden Abhilfehandlungen am Drehort außerhalb Kölns, so trägt der Kunde alle damit zusammenhängenden Kosten.

8.4 Ist der Kunde mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug, erfolgt die Übergabe der Ware nach Mängelbeseitigung Zug um Zug gegen Zahlung der geschuldeten Beträge.

8.5 Alle Ansprüche verjähren spätestens 6 Monate nach Gefahrübergang.

9. Schäden und Haftung

9.1 muvimedia verpflichtet sich, den Auftrag des Kunden mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen.

9.2 muvimedia verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet muvimedia nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz eines Erfüllungsgehilfen.

9.3 Wir haften nicht auf Schadenersatz wegen etwaiger Mängel, auch nicht für Folge- oder mittelbare Schäden, und zwar gleich, ob die Schäden auf Mängeln oder auf sonstigem Verschulden beruhen. Das gilt auch für den Fall erfolgloser oder mangelhafter Nachbesserung oder Nachlieferung, in welchem Fall der Kunde ausschließlich zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Miet- oder Kaufpreisminderung berechtigt ist. Der Rücktritt ist schriftlich unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Sollte ein Rücktritt unberechtigt erfolgen, kann muvimedia vom Kunden Gewinnausfall und/oder Schadenersatz fordern.

9.4 Sofern dennoch Schadenersatzansprüche aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen geltend gemacht werden können, beschränkt sich unsere Haftung auf dasjenige, was unser Haftpflichtversicherer zu leisten hat. Der Höhe nach ist Haftung begrenzt auf diejenige Versicherungssumme, bis zu der wir versichert sind.

9.5 Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - können uns gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn ein eventueller Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder eines unseren gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mangelfolgeschäden.

9.6 Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Wir haften auf keinen Fall für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen an den Geräten oder durch Ausfall entstehen sollten. Insbesondere können keine Schadensersatzansprüche für Folgeschäden geltend gemacht werden.

10. Versicherung und Aufbewahrung

10.1 Alle an muvimedia übergebenen Gegenstände und Materialien, insbesondere bespielte Videobänder, Discs und sonstige Speichermedien, werden seitens muvimedia nicht versichert. Es obliegt dem Auftraggeber, seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines bei muvimedia befindlichen Materials zu sorgen.

10.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Bild- und Tonträgerversicherung / Negativversicherung seitens muvimedia für die beauftragten Dreh- und Schnittarbeiten nicht automatisch abgeschlossen wird. Es obliegt dem Auftraggeber, für einen entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen.

10.3 Alle technischen Geräte, die von muvimedia zur Erfüllung des Auftrages eingesetzt werden, sind für die Dauer der produktionstechnischen Dienstleistung im Rahmen einer Elektronikversicherung von Seiten des Kunden zu versichern.

10.4 Während der gesamten Produktion und auch Außerhalb der Produktionszeiten, z. B. bei mehrtägigen Produktionen, haftet der Auftraggeber für alle Schaden an allen technischen Geräten der muvimedia, die z. B. durch Diebstahl, Überspannung, Sachbeschädigung, Feuer, Wasserschäden, oder unerlaubten Bedienen verursacht werden. Der Auftraggeber hat für eine entsprechende Bewachung durch einen Wachdienst zu sorgen.

11. Besondere Bestimmungen für die Postproduktion

11.1 Der Auftraggeber versichert, dass er Inhaber aller Rechte an den von ihm zur Bearbeitung oder Verwendung gelieferten beigestellten Werken ist. Der Auftraggeber wird uns von allen Ansprüchen Dritter, die mit einer Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Rechten Drit-

ter begründet werden, in vollem Umfang unverzüglich freistellen. Das gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung.

11.2 Der Auftraggeber überträgt zur Sicherung unserer Forderung aus dem Vertrag das Eigentum der an uns übergebenen Speichermedien, nebst dem damit zusammenhängenden Nutzungs- und Auswertungsrechten.

11.3 Keinesfalls haftet muvimedia für die durch die Nutzung der Soft- und Hardware sowie der technischen Komponenten entstandenen direkten, mittelbaren, unmittelbaren oder sonstigen Schäden oder Folgeschäden (Einschließlich der Beschaffung von Ersatz-waren oder dienstleistungen; Nutzungs-, Daten- oder Gewinnausfall; oder Betriebs-unterbrechung), ungeachtet der Art der Entstehung und Haftbarkeitsbegründungen, ob vertraglich, als Gefährdungshaftung oder Schadensersatz (einschließlich Fahrlässigkeit und andere Gründe) und unabhängig davon, ob auf einen möglichen Schaden hingewiesen wurde.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort für beide Parteien ist Köln.

12.2 Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen ist für beide Teile Köln, sofern eine abweichende gesetzliche Bestimmung dem nicht entgegensteht.

12.3 Es findet deutsches Recht Anwendung.

13. Teilunwirksamkeit

13.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materiell rechtliche Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.

14. Datenschutz, Geheimhaltung, Veröffentlichung

14.1 Wir weisen darauf hin, dass wir Kundendaten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, in elektronischer Form verarbeiten und speichern können. Wir verpflichten uns, alle uns im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzuleiten, ausgenommen solche Daten, die zur Auftragsbearbeitung zwingend notwendig sind.

14.2 Es gilt als vereinbart, dass die der jeweils anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Informationen ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder Dritten nachweislich bekannt sind. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus auf unbestimmte Zeit.

14.3. Presseerklärungen, Auskünfte usw., in denen die eine Vertragspartei Bezug auf die andere nimmt, sind nur nach vorheriger, schriftlicher Abstimmung, zulässig.

Bonn, 01. Mai 2023